Podiumsdiskussion „Brauchen deutsche Hochschulen eine Quote für Menschen mit Migrationshintergrund?“

(jj) Am vergangenen Donnerstag fand der dritte Teil der Veranstaltungsreihe „Bildung für alle und zwar umsonst!“ statt. Die GHG und der SDS hatten zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Brauchen deutsche Hochschulen eine Quote für Menschen mit Migrationshintergrund?“ eingeladen. Auf dem Podium waren Prof. Claudia Dalbert, sie ist Professorin an der MLU im Bereich pädagogischer Psychologie, und Hannah Tewocht, sie ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Kluth an der MLU. Ska Keller (MdEP Bündnis90/Die Grünen) und Hildegard Rode (LSA Ministerium Gesundheit und Soziales) konnten leider wegen des starken Schneefalls nicht teilnehmen. Aber Ska Keller äußerte sich dennoch mit einer Videobotschaft zu den Migrationsquoten an Hochschulen. Sie sagte, dass obwohl es bei Quoten auch Nachteile gebe, wären sie für einen gewissen Zeitraum sinnvoll. Sie würden zum Nachdenken und zur Diskussion anregen. Aber man sollte insgesamt dafür sorgen, dass MigrantInnen im Bildungsbereich bessere Chancen bekämen. Das beginnt schon in der frühen Kindheit.
Der Zugang zu Kitas bleibt vielen MigratInnen alleine durch die Gebühren verwehrt und danach geht die Benachteiligung in der Schule weiter. Aber auch dass Schulabschlüsse vor allem aus nicht-EU-Staaten oft nicht anerkannt werden, stellt ein weiteres Problem dar. Das liegt aber vor allem daran, dass in Deutschland gar nicht geregelt ist, wer für die Anerkennung von Schulabschlüssen zuständig ist. Dazu soll es in nächster Zeit eine Initiative der Bundesregierung geben.
Die von Ska Keller angesprochenen Probleme wurden u.a in der Diskussion aufgegriffen.
Quoten sind laut Hannah Tewocht rechtlich gar nicht möglich, da der Artikel 3 des GG besagt, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, […]und Herkunft, […] benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Was bei Quoten der Fall wäre. Zudem könnte eine Quote auch von den Betroffenen als ungerecht empfunden werden. Es könnten dadurch andere Gerechtigkeitsprobleme entstehen, für die Menschen, denen durch diese Quote, der Studienplatz „weggenommen“ würde. Gegen eine Quote für MigratInnen spricht, dass sie keine homogene Masse sind, wie es bei Frauenquoten der Fall ist. Es wäre schwer zu definieren, wer überhaupt in diese Quote fallen würde.
Ein weiteres Problem stellt die Grundgesamtheit dar. Dadurch dass das deutsche Bildungssystem stark selektiv ist, gibt es kaum AbiturientInnen mit Migrationshintergrund, was bedeutet, selbst wenn es eine Quote geben würde, würden die MigrantInnen, die an die Uni dürfen, um diese Quote zu erfüllen, fehlen (zumindest was die Bildungsinländer betrifft). Das bedeutet, dass es sinnvoller wäre Menschen mit Migrationshintergrund schon früh zu fördern, so dass mehr das Abitur erreichen. Dies trifft aber auch ganz allgemein auf Kinder aus bildungsferneren Schichten zu, denn auf sie wirkt das deutsche Bildungssystem genauso selektiv und benachteiligend.
Interessant war auch, dass es bereits eine „Ausländerquote“ gibt. 8% der Studienplätze werden an MigrantInnen vergeben. Das ist anscheinend zulässig, weil die Quote sehr gering ist.
Die Frage ist, welche Lösungen es statt einer Quote noch geben könnte. In den USA werden den AfroamerikanerInnen bei ihren Eignungstests von vornherein 20 von 150 Punkten aufgrund ihrer Hautfarbe gut geschrieben (Affirmative Action) um ihnen den Zugang zur Uni zu erleichtern. Mit dieser „positiven Diskriminierung“ möchte man die Diskriminierung der AfroamerikanerInnen ausgleichen. Für Deutschland wäre dieser Ansatz aber aus zwei Gründen nicht sinnvoll. Zum einen kann man solche Maßnahmen im jetzigen Bildungssystem nicht einführen, da bei uns das Abitur die Zugangsberechtigung für die Uni ist und in den USA nicht der Schulabschluss entscheidet sondern der Eignungstest. Und zum anderen fehlt der allgemeine gesellschaftliche Grundkonsens darüber, dass solche Maßnahmen notwendig sind. Prof. Dalbert meinte, wenn die Gesellschaft so etwas nicht als notwendig erachtet, dann könne man es nicht durchsetzten, weil es vermutlich nicht auf Akzeptanz stoßen würde. In den USA ist das möglich, weil die Mehrheit um den Rassismus in der Bevölkerung Bescheid weiß und dies als "Ausgleich" ansieht. Bei uns wäre das schwieriger, weil die MigrantInnen sich oft gar nicht benachteiligt fühlen, was vermutlich daher kommt, dass die Benachteiligung schon in den jungen Jahren ansetzt und daher nicht wahrgenommen wird.
Neben dem Vorschlag einer „sozialen“ Hochschule wurde auch die Legitimierung einer Quote über den Bedarf diskutiert (für bestimmte Studiengänge könnte man Menschen mit bestimmten Vorrausetzungen wie z.B. Russisch als Muttersprache) werben. Dieser Vorschlag sei zumindest juristisch denkbar.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Kipping: Grundeinkommen schafft keine "Insel der Glückseligen"

Prüfungen und Noten sind falsch

Redebeitrag Schnellroda 24.09.2023