Mit den Waffen des Geistes gegen den Geist der Waffen

 Immer mehr Hochschulen werden für die Entwicklung neuer Kriegstechnik und militärische Forschung genutzt. Mit der Zivilklauselbewegung formiert sich jetzt Widerstand gegen die Vereinnahmung der Universitäten durch das Militär.
(ag) Eine Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen, ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke zu forschen. Das setzt voraus, dass die Universität keine Drittmittelkooperationen mit der Bundeswehr oder Rüstungsunternehmen eingeht und so für deren Zwecke eingespannt werden kann.
1986 wurde erstmals eine Zivilklausel in der Grundordnung der Universität Bremen eingeführt, mehrere Universitäten folgten. Die Idee stammt aus der Friedensbewegung als Teil der Abrüstungs-Politik.
Heute ergibt sich die Notwendigkeit von Zivilklauseln mehr noch aus den ökonomischen Bedingungen, die die Hochschulen direkt betreffen. Denn auch die Universitäten sind immer mehr von Krise und Sparpolitik betroffen und damit auch im größeren Maße abhängig von Drittmitteln.
Studium und Lehre werden schon lange nicht mehr vom Staat ausfinanziert, daher müssen die Hochschulleitungen neue Finanzquellen auftun. Das entdecken im zunehmenden Maße auch Rüstungsunternehmen wie Krauss-Maffei Wegmann oder EADS für sich und ihre Zwecke. 

Die Unterfinanzierung führt zu immer mehr Drittmitteln
Denn an den Hochschulen ist es möglich, solide Forschung relativ günstig zu betreiben, da die Hochschulen oft keine andere Möglichkeit sehen, ihre Institute und Lehrstühle ausreichend finanziell auszustatten, als sich von den Geldern von privaten Unternehmen abhängig zu machen. Durch die Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen kann die Rüstungsindustrie ihre Forschungs- und Entwicklungskosten senken und wird somit durch öffentliche Mittel subventioniert.
Aber auch das Bundesministerium für Verteidigung investiert in manche Hochschulen das, wofür in den Bildungsetats angeblich kein Geld vorhanden ist. Alleine 2010 wurden über 2,5 Millionen Euro an verschiedene Hochschulen ausgeschüttet.
Wissenschaft, Forschung und Lehre müssen dem Frieden dienen
Zunehmend regt sich dazu aber Protest von Studierenden. So stimmten Ende 2010 in Köln 65% und Anfang 2012 in Frankfurt am Main 76,3% der Studierenden für die Einführung einer Zivilklausel. Kritik an der Entwicklung der Militarisierung der Hochschulen rührt von dem Grundgedanken her, dass Wissenschaft, Forschung und universitäre Lehre dem Frieden dienen und an zivilen Lösungen der großen globalen Herausforderungen arbeiten sollen. Kooperationen mit Einrichtungen die aber aus militärischen Konflikten ihren Vorteil ziehen, konterkarieren diesen Anspruch und müssen daher konsequent abgelehnt und verhindert werden.
Ein vielgebrauchtes Argument von ZivilklauselgegnerInnen beruft sich auf die verfassungsgemäße Freiheit von Forschung und Lehre, die durch die Einführung einer Zivilklausel angeblich beschränkt würde. Ebenfalls in Bezugnahme auf das Grundgesetz kann dieser Kritik schnell widersprochen werden. Denn die Freiheit von Forschung und Lehre entbindet nicht von der Einhaltung der ebenfalls in der Verfassung garantierten Menschenwürde und der Friedensfinalität. Diese drei Gebote stehen in enger Verbindung miteinander und müssen in Abwägung zueinander gewahrt werden.
Unternehmen entscheiden, welche Forschung ihnen Profit bringt
Weiterhin wird gegen die Zivilklausel oft angeführt, dass die Unabhängigkeit der Wissenschaft durch die Festlegung auf zivile und friedliche Forschung gefährdet wird. Dieser Punkt lässt aber außer Acht, dass es nicht die BefürworterInnen der Zivilklausel sind, die die Unabhängigkeit der Wissenschaft gefährden. Indem sich der Staat aus der Verantwortung zieht, die Hochschulen vollumfänglich zu finanzieren, kommen diese erst in die Situation sich zum Beispiel in der privaten Wirtschaft nach neuen Geldgebern umsehen zu müssen. Unternehmen haben nun die Möglichkeit sich zu entscheiden, welche Forschungszweige ihnen Profit bringen, welche sie also mit Mitteln ausstatten wollen. Und in einer Welt, mit sich stetig verschärfenden Gegensätzen und Konflikten hat die Erforschung von militärischen Technologien natürlich Hochkonjunktur.
Eine Zivilklausel ist dabei jedoch weder ein Allheilmittel zur Beendigung der Ausnutzung von Hochschulen durch militärische Organisationen, noch ein starre Klausel auf der man sich nach der Einführung ausruhen kann.
Die Einführung einer Zivilklausel ist erst der Anfang
Vielmehr erfordert eine Zivilklausel auch immer ein aktives Arbeiten mit ihr. Denn der Einführung einer solchen Klausel geht immer ein langer Diskussionsprozess voraus, in welchen auch geklärt wird, wie wir uns eine dem Frieden verpflichtete Wissenschaft vorstellen.
Und nach einer Einführung der Zivilklausel ist diese keineswegs sicher. Erst im vergangenen Jahr musste die Zivilklausel an der Uni Bremen in harten Auseinandersetzungen verteidigt werden – und das nicht zum ersten Mal in der Geschichte der Hochschule. Auch weiterhin ist ein kritischer Blick angebracht, denn die Verquickung von Militär und Wissenschaft ist oft nicht augenscheinlich, sondern nur mit viel Recherche aufdeckbar.
Die Hochschulen als Orte der Wissenschaft dürfen nicht für menschwidrige Partikularinteressen in Dienst genommen werden, so wie für die Rüstungs- und Kriegsforschung. Deshalb: Ja zur Zivilklausel! – Nein zur Rüstungsforschung!

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