40 Jahre Jubiläum des Numerus Clausus-Urteil: Eine notwendige Erinnerung


Eine Pressemitteilung des SDS-Bundesvorstands:

Heute vor 40 Jahren formulierte das Bundesverfassungsgericht die Einschränkung des, nach Artikel
12 des Grundgesetzes, gewährten Rechts auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte. Als
Folge wurde der Numerus Clausus als Zulassungsbeschränkung an den Hochschulen eingeführt.
"Das höchste Gericht mahnte aus diesem Grund an, dass die Kapazitäten der Studienplätze
auszubauen seien, um das Recht zum Hochschulstudium für alle Bewerber_innen
grundgesetzkonform zu ermöglichen.", erklärt Stephanie Borck. Das Gericht machte deutlich, dass
diese Regelung nur vorübergehend sein kann und nicht das Recht auf freie Berufswahl unterhöhlen



darf. Die Länder sollten Zeit bekommen, ausreichende Studienplatzkapazitäten einzurichten. Die
Länder sind dem nie nachgekommen.
"Es ist eine Unverschämtheit, dass aus dem Provisorium Numerus Clausus eine dauerhafte
Regelung geworden ist. Der Numerus Clausus ist unsozial und beschneidet das Recht auf freie
Berufswahl. Der Numerus Clausus ist damit verfassungswidrig“, sagt Janis Ehling.
Mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes von 2004 wurde den Hochschulen sogar noch
stärkere Möglichkeiten gegeben, um den Zugang zu den Hochschulen mit Zugangs- und
Zulassungshürden zu erschweren. Die Bundesländer können seitdem 60 Prozent ihrer Studienplätze
nach eigenen Kriterien, wie Auswahlgespräche, Eignungstests oder durch die Forderung nach
spezifischen Vorkenntnissen vergeben. Die Zulassungsbeschränkungen sind sozial selektiv und
schließen immer mehr Menschen von einem Studium aus. Gerade Abiturient_innen aus Familien
ohne akademischen Hintergrund sind von der selektiven Praxis der Auswahlgespräche an
Hochschulen betroffen, damit wird ihnen der Eintritt zu den Hochschulen erschwert oder oft auch
verwehrt.
In Verbindung mit dem Anstieg von studierwilligen Menschen durch die Aussetzung der
Wehrpflicht, den geburtenstarken und doppelten Abiturjahrgängen, bewegt sich die Praxis der
Zulassungsbeschränkungen auch 40 Jahre nach dem BVerfG-Urteil noch immer am Rande des
verfassungsrechtlich Hinnehmbaren.
"Gerade im Hinblick auf das Bachelor-Master-System und der damit verbundenen notwendigen
zweiten Bewerbung auf einen Masterstudienplatz, beschränken NCs auch den Übergang vom
Bachelor zum Master massiv und dienen letztlich so der noch stärkeren Selektion innerhalb des
Studienverlaufs. Ein Hochschulstudium ist, ganz im Sinne des vom Bundesverfassungsgericht ins
Feld geführten Artikels 12 des Grundgesetzes, das Recht eines jeden Menschen und darf nicht
durch unzureichend finanzierte Hochschulen eingeschränkt werden. Wir fordern daher die
Abschaffung des NCs und die Ausfinanzierung der Hochschulen sowie gleichen Zugang zur
Bildung für alle. Bildung ist die Voraussetzung und die Basis für eine humane Gesellschaft und ein
selbstbestimmtes Leben.", erklärt Benedikt Glasl.

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