Das Gericht will nichts von dir

Seit einiger Zeit wird auch in Halle wieder die Umbenennung u.a. von Apotheken (Vgl. MZ 06.06.16) und einem Gasthof erwogen, die den Ausdruck ‚Mohr‘ in ihrem Namen tragen. Insbesondere der „Gasthof zum Mohr“ hat es in letzter Zeit wiederholt in die öffentliche Diskussion geschafft (Vgl. MZ, 22.08.2020, 08.09.2020, 14.09.2020). Verwunderlich an der neu entbrannten Diskussion ist dabei, wie kontrovers sie noch immer geführt wird, wie trotz der großen Aufmerksamkeit, die das Thema Rassismus durch die Geschehnisse in den USA spätestens seit George Floyds Ermordung erfahren hat, immer noch reaktionäre Argumentationslinien verfolgt werden, die den Rassismus und die vielfältigen Diskriminierungserfahrungen der Betroffenen in Deutschland offenkundig verharmlosen.

Dabei ist die Frage, ob der „Gasthof zum Mohr“ umbenannt werden sollte, im Grunde die Frage, ob wir bereit sind, etwas gegen Alltagsrassismus zu tun. In Deutschland scheinen wir uns aber immer noch in einer laufenden Verhandlung über Einzelfälle zu befinden. So wie die Fälle dabei verhandelt werden, wird immer wieder deutlich, dass hier noch immer breiter Nachholbedarf bei der Frage herrscht, was Rassismus eigentlich sei und ob dieser oder jener Fall dazugehört. Es scheint darum vorläufig noch geklärt werden zu müssen, ob wir überhaupt diejenigen, die von Rassismus in Deutschland betroffen sind, Gehör zu schenken und ernst zu nehmen bereit sind. Denn ob ein zweifellos rassistischer Name irgendeines Gasthofs oder einer Apotheke oder sonst was im Sinne der Achtung von Menschen untereinander umbenannt werden sollte, kann nur dort eine solche Kontroverse auslösen, wo struktureller, alltäglicher Rassismus einen festen Platz hat. Denn wo sonst könnten Begriffe wie „Tradition“ und „Geschichte“ offenbar verwendet werden, um die tagtägliche Herabwürdigung und Verleumdung von Menschen zu rechtfertigen, oder schlimmer noch, sie wegzuerklären:

Es schreit denn nach blankem Unverständnis oder menschenverachtendem Kalkül, dass diese Debatte teilweise ernsthaft auf die Etymologie des Ausdrucks ‚Mohr‘ verlagert wird – denn es handle sich ja nicht wirklich um eine Herabwürdigung. Schließlich ließe sich der Begriff ‚Mohr‘ ja auf das lateinische und vermeintlich neutrale ‚maurus‘ (für ‚schwarz‘ und ‚afrikanisch‘) und damit auch auf den heiligen Mauritius zurückführen, der ja auch schwarz und eine historisch durchaus positive Gestalt sei (Vgl. MZ, „Kritik an Gasthof „Zum Mohr“ Ist Name der alten Traditionsgaststätte rassistisch?“, 22.08.20). Es ist dahingehend zwar auch aufschlussreich, dass der eigentliche Ursprung des Ausdrucks im griechischen ‚moros‘ für ‚töricht, dumm, gottlos‘ liegt, und demnach auch die Verwendung des lateinischen Nachfolgers ‚maurus‘ historisch eine „abwertende Fremdbezeichnung“ (Vgl. Olaf Zenker, Professor für Ethnologie im MZ-Interview 08.09.2020) war.  

Was diese und ähnliche Debatten aber eigentlich so zynisch und grausam macht, ist nicht nur, dass immer wenn ein solcher Ausdruck oder Name öffentlich diskutiert wird, gleichzeitig auch die gesamte und reale Lebenswelt derjenigen zum Verhandlungsstoff gemacht wird, die durch diese u.ä. Ausdrücke, Namen, Abbildungen, etc. real betroffen sind. Wir machen vielmehr unseren eigenen Rassismus zur Verhandlungssache und laden uns dabei noch selbst als Zeugen ein. „Wir sind ja keine Rassisten, wir meinen das ja gar nicht so, das und jenes ist ja gar nicht rassistisch, wir sehen ja gar keine Farbe, wir haben ja schwarze Freunde, wir wollen ja nur unsere Geschichte bewahren und unsere Tradition pflegen, unsere Meinung sagen dürfen, als freie Menschen in einer freien Demokratie leben!“ Wie exklusiv dieses „wir“ ist, wir wissen es nicht – und auch das ist unser Privileg.

Wenn ein sog. „Bildungsminister“ Marco Tullner in seiner Begrüßungsrede auf dem Parteitag des CDU-Kreisverbands verlauten lässt, die Debatte um eine Umbenennung des Gasthofs sei „albern und der Sache nicht angemessen“ und „eine Schande für die politische Kultur“ (MZ, „Debatte um „Mohr“ albern und nicht angemessen? Äußerung von Tullner sorgt für Kritik“, 14.09.2020), dann wird nicht nur die Betroffenheit derjenigen, die den alltäglichen Symptomen eines geschichtlich verwurzelten, strukturellen Rassismus ausgeliefert sind, auch noch durch jemanden verspottet, der schlichtweg nicht wissen kann, wie es ist, von tagtäglichem, strukturellem Rassismus betroffen zu sein. So jemand maßt sich vielmehr noch das Urteil darüber an, ob diese Frage überhaupt Gegenstand einer öffentlichen Verhandlung sein sollte. Es darf als Fortschritt gelten, dass mittlerweile überhaupt solche Fragen um das Thema Rassismus in Deutschland öffentlich verhandelt werden. Es ist jedoch ein Schauprozess, wenn Täter und Komplizen gleichzeitig auch als Zeugen, Anwälte und Richter auftreten.

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