Aufruf an alle studentischen Hilfskräfte – am 29.April: Wählen Gehen!
Die Wahlen zu den Gremien der studentischen Selbstverwaltung (StuRa und FSR), sowie zu den Hochschulgremien des Senats und der Fakultätsräte die gleichzeitig am 19.Mai stattfinden, werfen ihre ersten Schatten voraus. Doch für einen Teil der Studierenden gilt es schon am 29.April ihr Recht auf Mitbestimmung einzufordern: die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte!
Aus dem Alltag der Universität sind sie nicht mehr wegzudenken: ob sie nun dafür sorgen, dass der Bibliotheksbetrieb oder (in letzter Zeit vermehrt) der Lehrbetrieb einigermaßen aufrechterhalten werden kann. Hinzu kommt, dass sie für die Arbeit der ProfessorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in Lehre und Forschung eine wichtige Stütze darstellen.
Darum gilt: wer mit der Universität (MLU Halle) einen Arbeitsvertrag als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft abgeschlossen hat und sich in einem laufenden Arbeitsverhältnis befindet, ist am 29.April berechtigt, den Personalrat zu wählen!
Jede_r sollte sein aktives Wahlrecht wahrnehmen, damit auch die Interessen der Hilfskräfte in den nächsten 5 Jahren gegenüber der Universitätsleitung und dem Kultusministerium adäquat vertreten werden können. Egal ob es um die faire und einheitliche Bezahlung der Hilfskräfte oder um die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards geht: der Personalrat als Vertretung der Interessen der ArbeitnehmerInnen ist (auch) euer erster Ansprechpartner. Folgerichtig ist es umso wichtiger, dass so viele ArbeitnehmerInnen wie möglich an den VertreterInnenwahlen partizipieren und diese auf eine breite Legitimationsbasis stellen.
Wer sich unsicher ist, ob er (nun) wahlberechtigt ist, kann einen Einblick in das Wählerverzeichnis bis zum Tage der Wahlen im Wahlamt bzw. im Personalrat in der Barfüßerstraße 17 tätigen. Weitere Informationen, u.a. zu den Zeiten der Einsichtsnahme in das Wählerverzeichnis und den Wahlvorschlägen, könnt ihr auf der Seite www.verwaltung.uni-halle.de/wahlen erfahren.
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