Nazi-Schornsteinfeger ohne Kehrbezirk
Nazi-Schornsteinfeger ohne Kehrbezirk
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt: Ein öffentlich angestellter Schornsteinfeger kann entlassen werden, wenn er offen rechtsextrem auftritt. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat den rechtsextremen Bezirksschornsteinfegermeister Lutz Battke bereits 2008 von seinen Aufgaben entbunden. Die damalige Begründung bezog sich auf seine Teilnahme an einer „Trauerfeier“ für die Mörder des früheren deutschen Außenministers Walther Rathenau. Die notwendige persönliche Zuverlässigkeit, die das Amt fordert, sei dadurch nicht gegeben.
Battke ist in rechtsextremen Kreisen verankert. Als Parteiloser sitzt er für die NPD im Kreistag des Burgendlandkreises und im Stadtrat von Laucha. Gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamts hat er geklagt. Unglaublich aber wahr: In den Vorinstanzen hat er Recht bekommen, da Battkes politische Aktivitäten in keinem Bezug zu seiner Berufstätigkeit stünden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem nun einen Riegel vorgeschoben und die Entlassung bestätigt. Da Battke mit seiner Stelle öffentliche Aufgaben wahrgenommen hat, muss er die Grundrechte seiner Kunden achten. Seine augenscheinlich antisemitische und rassistische Grundhaltung steht dieser Anforderung entgegen.
Spiegel Online über das Urteil
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt: Ein öffentlich angestellter Schornsteinfeger kann entlassen werden, wenn er offen rechtsextrem auftritt. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat den rechtsextremen Bezirksschornsteinfegermeister Lutz Battke bereits 2008 von seinen Aufgaben entbunden. Die damalige Begründung bezog sich auf seine Teilnahme an einer „Trauerfeier“ für die Mörder des früheren deutschen Außenministers Walther Rathenau. Die notwendige persönliche Zuverlässigkeit, die das Amt fordert, sei dadurch nicht gegeben.
Battke ist in rechtsextremen Kreisen verankert. Als Parteiloser sitzt er für die NPD im Kreistag des Burgendlandkreises und im Stadtrat von Laucha. Gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamts hat er geklagt. Unglaublich aber wahr: In den Vorinstanzen hat er Recht bekommen, da Battkes politische Aktivitäten in keinem Bezug zu seiner Berufstätigkeit stünden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem nun einen Riegel vorgeschoben und die Entlassung bestätigt. Da Battke mit seiner Stelle öffentliche Aufgaben wahrgenommen hat, muss er die Grundrechte seiner Kunden achten. Seine augenscheinlich antisemitische und rassistische Grundhaltung steht dieser Anforderung entgegen.
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