Einführung einer Versorgungspflicht: Auch in Sachsen-Anhalt prüfen

Im Zuge der Auseinandersetzung mit dem Universitätsklinikum Halle, haben wir positiv registriert, dass in Baden-Württemberg die Einführung einer ärztlichen Pflicht zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen an den Universitätskliniken geprüft wird. Diese Position begrüßen wir sehr und regen eine Prüfung der rechtlichen Grundlagen auch in Sachsen-Anhalt an.

Zwar wünschen wir uns ohnehin die Legalisierung von Abbrüchen, halten die in Baden-Württemberg angedachte Maßnahme aber für einen wichtigen Schritt, um wenigstens den teilweise entkriminalisierten Status Quo zu erhalten. Denn wenn die vermeintliche “Freiwilligkeit” der Mediziner*innen dazu führt, dass die Versorgungssicherheit gefährdet wird, dann werden Grundrechte eingeschränkt, hart erkämpfte Freiheiten beschnitten und menschliche und medizinische Katastrophen billigend in Kauf genommen. Darüber hinaus besteht keine Freiwilligkeit mehr, wenn Chefärzt*innen, Politiker*innen und fundamentalistische Christ*innen die Lehre erschweren und Studierende so gar nicht auf diese Eingriffe vorbereiten.

Es handelt sich bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht um einen “Luxus”, sondern um eine Notwendigkeit für die Betroffenen. Es gibt keine Gründe dafür, Ärzt*innen und Dozierende im Rahmen ihrer Tätigkeit die Auseinandersetzung mit dem Thema zu ersparen. Vielmehr ist es für die Versorgungssicherheit zwingend, dass das endlich zur Pflicht gemacht wird!

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