Jetzt aber, UKH!
Wie wir unter dem Hashtag #UKHmachtnix schon mehrfach kritisiert haben, sind keine Schwangerschaftsabbrüche im Universitätsklinikum möglich. Damit entspricht ausgerechnet das universitäre Krankenhaus seiner Rolle als Maximalversorger keineswegs, sondern beteiligt sich an dem krassen Mangel an Möglichkeiten zum sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch. Und auch in der Lehre gibt es maximal freiwillige Praxis dazu, was zu einer Verschärfung der Situation in der Zukunft führen wird. Wohin das führen kann, zeigt zum Beispiel die Situation in Polen, wo eine Schwangere gestorben ist, weil Ärzte sogar einen medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch verweigert haben. Auch in Sachsen-Anhalt ist die Versorgungssicherheit bald möglicherweise überhaupt nicht mehr gegeben, wenn nicht endlich dagegen gesteuert wird. Hier hat das UKH die Verantwortung. Denn das Problem ist so drückend, dass sogar die Ampel-Koalition es in ihrem Koalitionsvertrag adressiert und sich die Abschaffung des StGB §219a, also des sogenannten “Werbeparagrafs”, auf die Fahne geschrieben hat. Das ist ein kleiner Schritt, aber er trägt zur Ermöglichung von Schwangerschaftsabbrüchen bei, denn bald dürfen Arztpraxen und Kliniken darauf hinweisen, dass der Eingriff bei ihnen möglich ist und darüber informieren. Auch wenn es noch ein weiter Weg bis zur tatsächlichen Entkriminalisierung ist, muss es jetzt darum gehen, die großen medizinischen Einrichtungen in die Verantwortung zu nehmen. Jede noch so schöne Gesetzesänderungen bringt nichts, wenn niemand sie umsetzen kann. Also: Liebes UKH, das Problem ist endlich auf Bundesebene angekommen. Wie wär's also mit einer überfälligen Änderung bei euch?
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