Repressionsmaßnahme Hausdurchsuchung: Happy Birthday Grundgesetz!

Aktuell wird viel diskutiert: Eine 15-jährige fand früh morgens eine ganze Horde Cops in ihrem Kinderzimmer, die sie nicht nur aus dem Schlaf, sondern auch halbnackt auf die Straße hinaus rissen und ihr Zimmer daraufhin gründlich zu durchsuchen. Warum der ganze Aufwasch? Nun, es gab den vagen Verdacht, sie hätte womöglich mit Sprühkreide konsumkritische Sprüche in der Innenstadt hinterlassen – also noch nicht einmal Sachbeschädigung. [1]

Konsumkritik muss einen/r nun wirklich nicht behagen, noch weniger behagen sollten aber marodierende Bullen, erst recht wenn diese nicht auf der Straße marodieren, sondern in irgendjemandes eigenen vier Wänden. Aber was hat das ganze nun mit dem Grundgesetz zu tun? Die sogenannte "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist eine der berühmten "Lehren aus Weimar", also Teil jener Passagen des Grundgesetzes, mit denen das wieder gut gewordene Deutschland den Faschismus ein für alle Mal glorreich bezwungen hat – zumindest, wenn man linksliberal-staatstragenden Verfassungspatriot:innen glauben möchte.

Tatsächlich aber ist sie eher ein schlechter Witz als wirkmächtiger Schutz der Privatsphäre, gestattet doch derselbe Artikel des Grundgesetzes nach Belieben in diese vorgebliche Unverletzlichkeit einzugreifen, sofern sich irgendwo ein zustimmende/r Richter/in findet. Richter:innen scheinen allerdings im allgemeinen weder fähig noch willens zu sein, von diesem Richtervorbehalt angemessen Gebrauch im Sinne der Grundrechte zu machen und winken offenkundig so ziemlich alles durch, egal ob wegen Tweets, die Politiker*innen als "1 Pimmel" bezeichnen oder wie oben beschrieben wegen des vagen Verdachts einer wahrscheinlich noch nicht einmal Schachbeschädigung.

Noch belanglosere Gründe könnten eigentlich nur "schlechtes Wetter" oder "einfach Bock drauf" sein. Wenn sich aber die Exekutive mit dem Segen der Judikative in völlig überzogenen Repressionsmaßnahmen ergeht, die offensichtlich kein anderes Ziel als Einschüchterung haben, gilt es den Freund:innen des Grundgesetzes entgegenzuhalten, dass ihre geliebte Verfassung ein letztendlich zahnloser Tiger ist und autoritärem staatlichen Handeln und erst recht dem Faschismus ungefähr so viel entgegenzusetzen hat, wie ein Reh im Scheinwerferlicht dem herannahenden LKW.

Es gilt ihnen auch immer wieder aufzuzeigen, dass sie das alles sehen müssten, wenn sie auch nur die Hälfte von dem, was sie sagen – auch im Bezug auf die viel gepriesene Zivilgesellschaft – ernst meinten. In diesem Sinne: Frohes Feiern und Happy Birthday Grundgesetz!

Verweise:

1: https://www.br.de/nachrichten/bayern/wenn-der-augsburger-staatsschutz-im-kinderzimmer-steht,T6NGbJ1



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