AU reicht!
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Es gibt Sachen, die kennt fast niemand, weil sie so absurd sind. Ein Beispiel dafür ist die „Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung“, die eigentlich nur die Studierenden kennen, die davon betroffen sind. Denn für den absoluten Großteil der Studis in Sachsen-Anhalt, für Schüler*innen und für Arbeiter*innen – auch für Menschen, die von Jobcenter betroffen sind und sonst in jeder Hinsicht drangsaliert werden – reicht eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die man gemeinhin als „Attest“ bezeichnet. Darin erklärt der*die Mediziner*in, dass die Person krank ist – ohne gegenüber dem Kapital oder der Behörde anzugeben, warum das so ist. Das ist auch ein wichtiges Grundrecht und das Einzige was Ausbeuter*innen daran hindert, uns mit 40 Grad Fieber auf die Arbeit zu zwingen. Dieses Grundrecht haben manche Studierenden in Sachsen-Anhalt aber explizit nicht. Denn wenn man sich z.B. im wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereich der MLU mit einer AU/einem Attest von einer...